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Barrierefreiheit

Stand: 14.11.2022

Das Amtsgericht Diepholz hat ein Hauptgebäude und ein Nebengebäude.

Im Hauptgebäude erreichen Sie die Informationszentrale, die Wachtmeisterei.

Dort können Sie Unterlagen abgeben, Fragen stellen, Hilfe und Unterstützung erhalten und werden sodann weitergeleitet.

Im Hauptgebäude befinden sich die Sitzungssäle 9 (Erdgeschoss), 13 und 20. Das Hauptgebäude ist nicht barrierefrei.

Die Sitzungssäle 13 und 20 befinden sich im 1. Obergeschoss des Hauptgebäudes.

Das Grundbuchamt befindet sich im Nebengebäude im Erdgeschoss. Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes befinden sich auch die Besucher-Toiletten. Ein zusätzliches behindertengerechtes WC ist ausschließlich in dem Nebengebäude vorhanden.

Mit Einlasskontrollen muss gerechnet werden. Bitte planen Sie daher etwas Zeit ein und halten Sie stets Ihren Personalausweis bereit.

Wir verfügen über besondere Handsonden, mit den völlig gefahrlos untersucht werden kann.

Auf dem justizeigenen Parkplatz sind ausreichend Parkmöglichkeiten sowie PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderung vorhanden.

Der Eingang in das Nebengebäude ist über eine Rampe erreichbar. Wenn Sie Hilfe benötigen, nutzen Sie bitte die Klingel am Haupteingang. Die Wachtmeister werden Ihnen umgehend behilflich sein.

Diese Klingel nutzen Sie bitte auch als Rollstuhlfahrer, da sich die Haupteingangstüren leider nicht automatisch öffnen.

Eine induktive Höranlage ist im Gebäude nicht vorhanden. Gehörlose Personen, die für die Verständigung einen Gebärdendolmetscher benötigen, werden gebeten, rechtzeitig vor dem Termin unter Angabe des Aktenzeichens mit der für das Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts Kontakt aufzunehmen.

Auf die Vorschrift des § 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) wird hingewiesen.

Vor dem Eingang des Hauptgebäudes befindet sich der Nachtbriefkasten. Er ist barrierefrei erreichbar.

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit erhalten Sie auf dem Landesjustizportal.

Bitte melden Sie sich stets rechtzeitig telefonisch unter 05441 9960, sofern Sie als Hör-, Seh- oder Gehbehinderte/r das Amtsgericht Diepholz aufsuchen wollen.


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