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Frühling
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Amtsgericht Diepholz
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INFOService Niedersächsische Justiz
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Grundsteuerreform

Information der Grundbuchämter über die Grundsteuerreform:

Einen Grundbuchauszug benötigen die Bürgerinnen und Bürger für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung nicht. Alle grundstücksbezogenen Angaben bis auf die Grundbuchblattnummer und den Grundbuchbezirk, welche für die Steuererklärung benötigt werden, sind in dem hierfür entwickelten kostenlosen Grundsteuer-Viewer abrufbar unter https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/. Die Grundbuchblattnummer und den Grundbezirk finden Sie auf früheren Eintragungsmitteilungen des Amtsgerichts.
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Berufsmesse Diepholz 2023
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Bild zum Thema Zwangsversteigerungstermine Bildrechte: grafolux & eye-server

Zwangsversteigerungen

Termine der Grundstückszwangsversteigerungen im Bezirk des Amtsgerichts Diepholz mit Kurzbeschreibungen und Bildern der Objekte. Hinweise für Bietinteressenten. mehr

Solum-Star

Das elektronische Grundbuch

Im Mai 2005 wurde das elektronische Grundbuch beim Amtsgericht Diepholz eingeführt. Informieren Sie sich über die Besonderheiten. mehr

Bild zum Thema Serviceangebote der Justiz Bildrechte: grafolux & eye-server

Anschriften...

Anschriften, Geschäftszeiten, Telefon, Fax, E-Mail und Bankverbindung auf einen Blick. mehr

Informationen über das Amtsgericht Diepholz

Hausanschrift Amtsgericht Diepholz:
Lange Straße 32
49356 Diepholz

Postfach 1109
49341 Diepholz

Telefon
05441 996-0 (Zentrale)
Telefax
05441 996-500 (Poststelle)

Die allgemeinen Sprechzeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

Bitte beachten Sie:
Die Sprechzeiten für Beratungshilfe sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Das Amtsgericht Diepholz ist werktags von 09:00 bis 15:30 Uhr, freitags und vor Feiertagen bis 12:00 Uhr für Besucherinnen und Besucher geöffnet.

Bei Prozessen, die über die allgemeinen Öffnungszeiten hinausgehen, ist der Zutritt entsprechend länger möglich.

Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie mit der entsprechenden Abteilung / Serviceeinheit vorher telefonisch einen Termin vereinbaren. Besonders in Nachlasssachen werden Sie gebeten, vorher telefonisch einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

Sie erhalten bei dieser Gelegenheit gegebenenfalls auch weitere notwendige Informationen.

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