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Nachtbriefkasten

Der Nachtbriefkasten unseres Gerichts befindet sich außen am Eingang zum Hauptgebäude auf der rechten Seite.

Sie haben dort die Möglichkeit zu jeder Zeit Briefsendungen und Schriftstücke einzuwerfen.

Die besondere Funktionalität des Nachtbriefkastens ermöglicht die taggenaue Feststellung, wann der Einwurf erfolgte.

Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn für Schriftstücke, wie es zum Beispiel Rechtsmittelschriften sind, Fristen gewahrt werden sollen. Denn Fristen enden am Ende eines Tages, d.h. um Mitternacht. Die Feststellung des Zeitpunktes ihres Einwurfs ist dann wichtig. Der Nachtbriefkasten verfügt dazu über eine Vorrichtung, die Briefe und Schriftstücke danach sortiert, ob sie vor oder nach Mitternacht eingeworfen wurden.

Fristsachen können dort am Tage des Fristablaufs also bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Hinweis:
Schriftstücke in Grundbuchsachen, Schriftstücke mit Wertgegenständen zur Vermeidung von Nachteilen bitte nicht einwerfen, sondern zu den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle abgeben.

Schmuckbild (zum Artikel: Nachtbriefkasten) Bildrechte: *
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