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Informationen zur Bewährungshilfe

Die Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer im Amtsgerichtsbezirk Diepholz


Die Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Straffälligenhilfe, in der der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig gewordener Bürgerinnen und Bürger übernimmt. Sie wird von hauptamtlichen Fachkräften, den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern ausgeübt.

Der Wohnsitz der oder des Betroffenen bestimmt, wer als Bewährungshelfer für sie bzw. ihn bestellt und tätig wird.

Für im Amtsgerichtsbezirk Diepholz wohnende Betroffene sind als Bewährungshelfer/-innen zuständig:

Bewährungshelfer: Hornbruch, Florian

Dienstbezirk:AG Bezirk Diepholz

Büro: Lange Straße 15, 27232 Sulingen, Tel.: 04271 1684, Fax: 04271 9530750

Sprechstunde: Dienstag 14.00 Uhr bis 17:00 Uhr im Kreisjugendamt Diepholz, Tel.: 05441 9761124

Telefon (direkt): 04271 1684

Handy: 0162 8779059

Bewährungshelferin: Beuke, Rita

Dienstbezirk: Entlastung nach Absprache

Büro: Lange Straße 15, 27232 Sulingen, Tel.: 04271 1684, Fax: 04271 9530750

Sprechstunde: Entlastung nach Absprache

Telefon (direkt): 04271 3189

Handy: 0177 2728318

Bewährungshelfer: Dittrich, Mathias

Dienstbezirk: Entlastung nach Absprache

Büro: Bahnhofstraße 9, 28857 Syke, Tel.: 04242 50900-83, Fax: 04242 592690

Sprechstunde: Entlastung nach Absprache

Telefon (direkt): 04242 160536

Handy: 0162 3438041

Weitergehende Informationen zu diesem sozialen Dienst in der Justiz erhalten Sie unter anderem auf den Internetseiten des Landgerichts Verden.

(Schmuckbild (zum Artikel: Bewährungshilfe) Bildrechte: grafolux @ eye-server
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