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Das elektronische Grundbuch

Im Mai 2005 wurde bei dem Grundbuchamt des Amtsgerichts Diepholz das elektronische Programmsystem SolumSTAR eingeführt.

Damit werden Grundbucheintragungen nicht mehr in Papierform, sondern als elektronische Datensammlung in einem Sicherheitszentrum im Informatikzentrum Niedersachsen (IZN) zentral vorgehalten.

Dies führt zu einer wesentlichen Verbesserung der Dienstleistungen des Grundbuchamtes:

  • Beschleunigte Grundbucheintragungen
  • Online-Auskunft an Einsichtsplätzen im Grundbuchamt für Bürger und andere Nutzer
  • Online-Abruf von Grundbucheintragungen vom eigenen PC für Notare, Banken, Versicherungen und weitere Berechtigte
  • Suche im Eigentümer- und Flurstücksverzeichnis nach benötigten Grundbuchblättern
  • Abfrage nach Bearbeitungsstand vorliegender Eintragungsanträge anhand eines Verzeichnisses der vorliegenden Anträge.

Zur Einführung des elektronischen Grundbuchs war zunächst der vorhandene Datenbestand gescannt und die elektronische Speicherung vorgenommen worden.

Mit der Einrichtung des elektronischen Grundbuchs haben sich sich auch die Formen der Grundbucheinsicht und der Erteilung von Abschriften aus dem Grundbuch geändert.

Die Einsichtnahme kann unmittelbar am Bildschirm erfolgen, und zwar:

  • an dem gesondert eingerichteten Auskunftsplatz im Grundbuchamt
  • durch die Teilnahme am automatisierten Abrufverfahren, sofern man zu dem zugelassenen Teilnehmerkreis gehört.

Die Einsichtnahme kann auch anhand eines aktuellen Ausdrucks des gewünschten Grundbuchblattes erfolgen. Auf Antrag kann dieser Ausdruck gegen Zahlung einer Gebühr von 10,-- € ausgehändigt werden. Die Erstellung von Fotokopien der Grundbücher ist nach der Umstellung nicht mehr möglich.

Grundakten (Schriftverkehr, notarielle Urkunden etc.) werden jedoch auch nach Anlegung des elektronischen Grundbuchs weiter geführt. Soweit ein Einsichtsrecht besteht, können insoweit wie bisher Einsichten erfolgen und Abschriften erteilt werden.



Solum-Star

SolumSTAR

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